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Stockwerkeigentum

Verwaltung von Stockwerkeigentum in Freiburg und Yverdon-les-Bains

Wir begleiten Stockwerkeigentümergemeinschaften: Versammlungen, Abrechnungen, Unterhalt und Erneuerungsfonds – mit klarer Information für jeden Eigentümer.

Unser Verwaltungsmandat für Stockwerkeigentum umfasst insbesondere

  • die Einberufung und Leitung der Stockwerkeigentümerversammlungen
  • die Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse
  • die Buchhaltung: Budget, Akontozahlungen, Jahresrechnung
  • die Verteilung der Kosten nach Wertquoten
  • die Verwaltung des Erneuerungsfonds
  • die technische Verwaltung, den Unterhalt und die Serviceverträge
  • die Kontrolle des Verwaltungs- und Nutzungsreglements und seiner Einhaltung
  • die Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten und Behörden

Stockwerkeigentum in Kürze

Das Stockwerkeigentum ist in den Artikeln 712a ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Nach Art. 712a ZGB hat jeder Stockwerkeigentümer das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die gemeinschaftlichen Teile unterstehen dagegen der gemeinsamen Verwaltung: Darum braucht die Gemeinschaft einen Verwalter.

Die Rolle des Verwalters

Die Stockwerkeigentümerversammlung wählt den Verwalter und beaufsichtigt seine Tätigkeit (Art. 712m ZGB). Der Verwalter führt die gemeinschaftliche Verwaltung gemäss Gesetz, Reglement und Versammlungsbeschlüssen und trifft von sich aus die dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen (Art. 712s ZGB).

Er verteilt die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten auf die Stockwerkeigentümer, zieht ihre Beiträge ein und vertritt die Gemeinschaft gegenüber Dritten in den Angelegenheiten seiner gesetzlichen Befugnisse (Art. 712t ZGB).

Häufige Fragen

Wer wählt den Verwalter des Stockwerkeigentums?

Die Stockwerkeigentümerversammlung, die auch seine Tätigkeit beaufsichtigt (Art. 712m ZGB).

Wem gehört der Erneuerungsfonds?

Der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer. Beim Verkauf Ihrer Einheit erhalten Sie keinen Anteil zurück: Er bleibt für die Liegenschaft bestimmt.

Können Sie die Verwaltung eines Stockwerkeigentums während des Geschäftsjahres übernehmen?

Ja. Wir übernehmen Abrechnungen, Verträge und technische Unterlagen vom bisherigen Verwalter und legen der Versammlung ein erstes Budget vor.