Unsere Leistungen
- die Machbarkeitsstudie
- den GEAK-Antrag
- die Gesuche um Fördergelder
- die Kostenschätzung und den Finanzplan
- einen detaillierten Terminplan
- die Bauleitung
- die Bauabnahme
- die Schlussabrechnung
Für welche Objekte?
Ihre Wohnung, Ihre Gewerbe- oder Industriefläche, Ihr Büro oder Ihre Liegenschaft: Fassade, Dämmung, Dach, Lift, Heizung.
Baumängel: die wichtigen Fristen
Bei einem unbeweglichen Werk hat der Bauherr 60 Tage Zeit, um einen Mangel zu rügen; eine kürzere vertragliche Frist ist nichtig (Art. 367 Abs. 1bis OR). Seine Ansprüche verjähren fünf Jahre nach der Abnahme (Art. 371 Abs. 2 OR). Gilt die Norm SIA 118, können Mängel während einer zweijährigen Garantiefrist ab Abnahme jederzeit gerügt werden.
Darum endet unser Service nicht mit der Baustelle: Wir begleiten allfällige Garantiearbeiten während der von den SIA-Normen vorgeschriebenen Dauer.
Häufige Fragen
Kümmern Sie sich auch um energetische Sanierungen?
Ja: GEAK, Fördergesuche, Kostenschätzung, Planung und Bauleitung.
Sind Sie auch für Liegenschaften tätig, die Sie nicht verwalten?
Ja, die Bauherrenberatung kann separat beauftragt werden.
